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Eine Studie der DGB-nahen Hans Böckler Stiftung hat ergeben, dass im Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns noch rund die Hälfte aller MinijobberInnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wurden. Die

Autoren der Studie kamen zu dem Schluss, dass viele ArbeitgeberInnen die Bezahlung nur langsam oder gar nicht an den gesetzliche Mindestlohn angepasst haben. Bei der Studie wurden keine PraktikantInnen, keine Auszubildenden, keine Langzeitarbeitslosen und nebenberuflichen MinijobberInnen miteinbezogen. Auch nicht die Branchen, bei denen Übergangsregelungen für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns galten. Die Ergebnisse der Studie betreffen also lediglich MinijobberInnen, die hauptsächlich von dieser Art der Beschäftigung leben, und ab 2015 den gesetzlichen Mindestlohn hätten erhalten sollen.

Radio Dreyeckland sprach am Dienstag mit dem Autoren der Studie Toralf Pusch und wollte zunächst wissen, wie die beiden Autoren zu ihren Schlüssen gekommen sind:

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