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Der Öffentlichkeit sind die schweren verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den CETA-Handelsvertrag zwischen Kanada und Europa bisher nur wenig bekannt. Obwohl dieses in großer Heimlichkeit

ausgehandelte Abkommen auf nicht weniger als eine Teilprivatisierung der Justiz hinaus liefe und damit grundlegende demokratische Errungenschaften aushebeln würde, haben die Medien die von namhaften Juristen vorgebrachten Einwände bislang fast durchweg ignoriert. Diese Kurzsichtigkeit der Verantwortlichen überrascht, weil absehbar ist, dass das Abkommen nicht in Kraft gesetzt werden kann, ohne dass sich zuvor das Bundesverfassungsgericht damit befasst. Denn es verletzt das Grundgesetz und das europäische Recht. Der Bielefelder Professor Andreas Fisahn bereitet im Auftrag von 15.000 Bürgern schon eine Verfassungsbeschwerde vor:

 

Ein Beitrag von Henning Hintze.
Sprecher: Klaus Wolf.

 

 

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