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Es ist ein Menschenrecht, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Barrierefreiheit soll also möglichst auf allen Gebieten des Lebens gewährleistet sein. Auffahrtsrampen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, geriffelte


Gehwegbegrenzungen für Blinde oder zum Beispiel Nachrichten in einfacher Sprache für die etwa 17 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die Probleme haben, komplexe Texte zu verstehen. Vermutlich zählt die ARD darunter nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern auch Menschen, die der deutschen Sprache nicht oder noch nicht ausreichend mächtig sind, um ihre Nachrichten zu verfolgen. So bietet sie seit Juni diesen Jahres Nachrichten in einfacher Sprache an.

Ein schmaler Grad: Obwohl sich die Sprecherin Susanne Holst sichtlich bemüht, ist ihr pädagogischer Auftrag nicht zu überhören. Wie sollen sich erwachsene Menschen nicht wie Kinder behandelt fühlen, was einer Diskriminierung gleich käme, wenn sie im Duktus Armin Maiwalds von Sendung mit der Maus angesprochen werden? Das Dilemma der Informationsauswahl und Reduzierung von Komplexität im Journalismus findet dagegen lediglich ein neues Niveau. Die Frage bleibt welcher Zweck hier welche Mittel heiligt.

Der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Müller ist als einer, der sich auch in seinem Beruf bemüht, Verständlichkeit herzustellen, jedenfalls mehrfach irritiert. Zunächst findet er keine Informationen in einfacher Sprache über die RKI-Files, also die Sitzungsprotokolle des Robert-Koch-Instituts zur sogenannten Corona-Pandemie. Andererseits sieht er auch in der gesamten Gesellschaft wenig Interesse an einer Aufarbeitung dieser größten Menschenrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit seinem Clip: Die RKI-Files in einfacher Sprache – will er zu Transparenz beitragen.

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